Wohnmobilvermietung Mietsaison 2024

  • Aktuell 4 Mietwohnmobile von Chausson
  • Abholung immer ab 18:00 Uhr, Rückgabe bis 12:00 Uhr
  • Servicepauschale nur einmal pro Anmietung fällig z. Zt. 119,00 Euro
  • Pro Miettag 250 km frei, weitere km sehr günstig(0,333€)
  • Kaution 1000,00 Euro (für Schäden aller Art je Schadenfall !)
  • Kautionsversicherung mit 250,- Euro Selbstbehalt und Reiserücktrittversicherung und Gepäckversicherung für nur 8,90 pro Tag - fragen Sie nach.
  • Wohnmobil muss so zurückgegeben werden wie es übernommen wurde (Sauberkeit und Mängel)

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Das Wohnmobil Chausson S697 (2x vorhanden) mit nur 6,59 m Länge

mit 4 Sitzplätzen und 3 Schlafplätzen (3. Schlafplatz mit Zusatzbett möglich) Markise und Fahrradträger

Chausson S697 SportLine mit Automatikgetriebe und 170 PS, Breite nur 2,10 m und damit optimal für z.B. Norwegen

Chausson S697 SportLine: Übersichtliche Länge von 6,59m und mit Tempomat und Klimaanlage leicht und entspannt zu fahren.

Chausson S697 SportLine

Sitzgruppe

Chausson S697 SportLine Küche + Betten

 

Chausson S697 SportLine: Einzelbetten und Badezimmer


Mietpreise für den Chausson S697 SportLine im Jahr 2024:
Mindestmietzeit 7 Tage außerhalb/ 7 Tage in den Sommerferien

 

01.03. bis 10.05.2024    92,00 €

11.05. bis 23.06.2024    99,00 €

24.06. bis 31.08.2024  115,00 €

01.09. bis 30.10.2024    92,00 €

 

Hinzu kommt nur einmalig eine Servicepauschale 119,00€ für: WC-Chemie, Desinfektonsmittel Trinkwasser, Einweisung/Rücknahme, Gefüllter Frischwassertank, Kassettentoilette fertig

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Das Wohnmobil Chausson 648 mit nur 6,99 m Länge 

mit 4 Sitzplätzen und 4 Schlafplätzen, Markise und Fahrradträger

Chausson 648 mit 170 PS flott motorisiert.

Übersichtliche Länge von 6,99 m mit  Fahrradträger, Markise,Tempomat und Klimaanlage leicht und entspannt zu fahren.

Sitzplätze für vier Personen

Queensbett mit je 160 cm Breite und 195 cm lang

Hubbettbett für 2 Personen

 

Mietpreise für den Chausson 648 im Jahr 2024

01.04. bis 10.05.2023    92,00 €

11.05. bis 30.06.2023    99,00 €

01.07. bis 31.08.2023   115,00 €

01.09. bis 30.10.2023    92,00 €

 

 

Hinzu kommt nur einmalig eine Servicepauschale 119,00€ für: WC-Chemie, Desinfektonsmittel Trinkwasser, Einweisung/Rücknahme, Gefüllter Frischwassertank, Kassettentoilette fertig

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Der Chausson 648 Titanium Premium mit 6,99m Länge

mit 4 Sitzplätzen und 4 Schlafplätzen, 170PS, Automatikgetriebe, LCD-TV, elektr. SAT-Anlage, Markise und Fahrradträger
mit Queensbett (Doppelbett) im Heck, 3 er Fahrradträger und Markise vorhanden.

 

Chausson 648 Titanium Premium mit Markise und 3er-Fahrradträger.

Chausson 648 Titanium Premium Sitzplätze für 4 Personen

6 Pesonen haben am großen Tisch Platz

Großes Queensbett im Heck (2. Raum mit Trenntür)

Elektrisches Hubbett über Sitzgruppe

 

Mietpreise für den Chausson 648 Titanium Premium im Jahr 2024

01.03. bis 10.05.2024    99,00 €

11.05. bis 23.06.2024    109,00 €

24.06. bis 31.08.2024    129,00 €

01.09. bis 30.10.2024    109,00 €

 

Hinzu kommt nur einmalig eine Servicepauschale 119,00€ für: WC-Chemie, Desinfektonsmittel Trinkwasser, Einweisung/Rücknahme, Gefüllter Frischwassertank, Kassettentoilette fertig


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Allgemeine Mietbedingungen 2024 für Wohnmobile M. Schreiber            

Das gemietete Wohnmobil oder Wohnwagen/Wohnanhänger wird nachfolgend immer als Fahrzeug bezeichnet.

1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste. Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig:

A: 20% der Mietkosten sind bei Vertragsabschluß,

B: die restlichen 80% Mietkosten sind bei Übernahme des Fahrzeuges in bar fällig oder müssen 1 Woche vorher überwiesen werden.

C: eine Kaution von 1000,- € ist bei Übernahme des Wohnmobils beim Vermieter in bar zu hinterlegen. Dieser Betrag wird nach Rückgabe des sauberen Fahrzeuges(Innen wie Außen so sauer wie bei der Übergabe) mit  evtl. anfallenden Kosten oder Schäden verrechnet. Stellt der Vermieter fest das das Fahrzeug Schutz und Mängel(z.B. Schäden, Kratzer) aufweist wird die Kaution erst dann, in Teilen oder gar nicht zurück gezahlt bis das Gesamtbild(Aufwände aller Schäden und Reinigungen) ersichtlich ist. Hierzu gibt es keine zeitliche Befristung. Eine Verzinsung findet nicht statt.

D: Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrückgabe berechnet. Eine Rückgabe erfolgt nur am letzten Miettag bis spätestens 12:00 Uhr.

E: Sollte der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Vermieter überschreiten, so schuldet  er für jeden Tag der Überschreitung ein Nutzungsentgelt in Höhe des täglichen Mietpreises zuzüglich einer Vertragsstrafe von 200,- € für jeden Tag an dem das Fahrzeug schuldhaft vorenthalten wird. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruchs bleibt vorbehalten. Eine Rücksprache mit dem Vermieter zur Verlängerung der Mietzeit muss mindestens 2 Tage vor Beendigung der Mietzeit erfolgen.

F: Pro Miettag sind 250km Fahrstrecke frei.

2. Rücktritt vom Mietvertrag

Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Entschädigung bei Rücktritt vom Mietvertrag beträgt:

Wegen CoVid-19(Coronavirus) ist aktuell der Rücktritt für alle Verträge beschränkt möglich (siehe auch Individual-reiserecht).  Dieses bezieht sich immer auf die Reisewarnung/Ausgangssperre für Niedersachsen, den Landkreis Göttingen und die Stadt Hann. Münden, wenn diese zum Abholdatum /Reiseantritt für eine dieser Regionen aktiv ist. Nur in diesem Fall Anzahlung (20% des Mietzinses) wird zurückgezahlt. Nach Aufhebung oder ohne Reisewarnung/Ausgangssperre für Niedersachsen, den Landkreis Göttingen und die Stadt Hann. Münden gilt Nachfolgendes:

- Bis zu  15 Tag. vor 1. Miettag 50 %   des vereinbarten Mietzins (Miettage ohne Servicepauschale)

- Weniger als 15 Tage vor 1 Miettag 80%   des vereinbarten Mietzins (Miettage ohne Servicepauschale)

Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

Der Vermieter kann aus folgenden Gründen, ohne Haftung gegenüber dem Mieter, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten: - Bei Unfall-, Verschleiß-, und Reparaturschäden des Wohnmobils. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Urlaubgewinn bei einer eventuell notwendig werdenden Reparatur oder bei nicht funktionierenden Teilen des Wohnmobils. Dies gilt auch während der vereinbarten Mietzeit. Der Mieter hat bei den oben genannten Gründen keinen Anspruch auf Entschädigung.

3. Übergabe, Rücknahme und Reinigungsgebühren

Das Fahrzeug wird am ersten Miettag ab 18:00 Uhr übernommen. Für die Berechnung der Miettage werden die Übernachtungen (Nächte) herangezogen. 1 Übernachtung = 1 Miettag. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 12:00 Uhr. Das Fahrzeug wird im gereinigten Zustand (gleich wie bei der Abholung) und voll getankt in Hann. Münden(knacken der Zapfpistole) übergeben und ist auch so zurück zugeben(Quittungsbeleg ist vorzulegen). Fahrzeuge die Ad Blue benötigen sind mindestens 50 km vor der Rückgabe vollständig mit Ad Blue zu betanken, für Diesel bleibt der Betankungsort immer Hann. Münden.

Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz, teilweise oder unzureichend nicht erfolgt, so hat der Mieter für eine Außenreinigung zwischen 10 und 80,- €, eine Innenreinigung  10 bis 60,- € und eine WC-Reinigung 80,- € (komplette WC-Einheit incl. Fäkalienbehälter) zu zahlen. Der Mieter unterwirft sich hier der Entscheidung des Vermieters der die Entscheidung nach Aufwand trifft. Raucher müssen immer außerhalb des Fahrzeugs rauchen. Im Fahrzeug darf niemals geraucht werden. Sollten wir Hundehaare entdecken so werden wir immer 100,00 € zusätzlich in Rechnung stellen.

Zur Reinigung: Portalwaschanlagen sind verboten. Handwäsche ist angesagt und Bedarf mehrerer Stunden der Reinigung.  Es dürfen keine Scheuermittel oder andere groben Reiniger zur Reinigung verwendet werden. Die Kunststofffenster sind extrem kratzempfindlich. Kunststofffenster sind von der Reinigung ausgenommen.

4. Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers muss 23 Jahre betragen, und drei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B, BE oder B96 sein. Der Hauptfahrer sollte immer möglichst der Mieter sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst,  den im Mietvertrag angegebenen Fahren, sofern sie das festgesetzte Mindestalter haben. Voraussetzung ist immer der dreijährige Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis B bzw. BE oder B96 bei Wohnwagen. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern und führen.

5. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

a. zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests(z.B. Passstraßen in Norwegen ständig rauf und runterfahren)

b. zur Beförderung von explosiven, leicht brennbaren, giftigen radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen (Benzin-/Dieselkanister)

c. zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten.

d. zur Weitervermietung oder Verleihung.

e. zur Beförderung oder Mitnahme von Tieren(z.B. Hunden), Anhaltern und Migranten(z.B. über die Grenze)

f. Wintercamping in Skigebieten ist wg. Winterreifenpflicht ausgeschlossen.

g. Der Fahrer darf niemals alkoholisiert sein (0,0 Promille/Blutzuckertest) oder/und unter Drogeneinfluss stehen.

h. gewerbliche Nutzung ohne den Vermieter schriftlich und mündlich zu informieren

i. Selbstständiges Lackieren, Ausbeulen und Instand setzten des Fahrzeugs

j. Umbauten jeglicher Art inner- oder außerhalb des Fahrzeugs

Wird die verbotene Nutzung dennoch gemacht obliegt es dem Vermieter die Kautionsrückgabe zu kürzen oder nachzufordern bei späterer Kenntnisnahme.

6. Verbrauchsmittel

Der Mieter/Fahrer hat Dieselkraftstoff und AdBlue zu tanken. Er erhält bei der Übergabe diese beiden Tanks komplett voll. Er muß diese wieder frühestens 20 km vor der Rückgabe wieder auftanken. Leider gibt es in Hann. Münden selbst keine Tankstelle die AdBlue führt. Bitte an den umliegenden Tankstellen per Zapfpistole  AdBlue nachtanken(z.B. Total-Tankstelle Lutterberg an der A7 oder Göttingen Jet-Tankstelle).

7. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrsicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters über 50,- Euro in Auftrag gegeben werden. Bis 50,- Euro ist zu Belegen und wird vom Vermieter nach Ende der Mietzeit erstattet. Die Kosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Rechnungen, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet (s. Ziffer 9). Rechnungen und Belege müssen immer die Firmenanschrift des Vermieters tragen.

8. Auslandsfahrten

Im EU-Ausland gelten oft andere Regeln bei Unfall oder Verkehrsverstoß. So richtet sich die Gesetzeslage oft nach dem Unfallland und deren Spielregeln. So wird bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden oft nach Jahren (z.B. Niederlande, Polen, usw.) erst reguliert. Wir werden in diesem Fall die volle Kaution bis zur vollständigen Klärung einbehalten. Bei mehreren Unfällen sind pro Unfall weitere 1000,00 € bei der Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Auslandsfahrten sind grundsätzlich in alle westeuropäischen Länder, einschließlich Kroatien, Ungarn, Slowenien, Griechenland möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. Großbritannien(England), Schottland, Serbien, Mazedonien, Albanien, Israel, Tunesien, Marokko, Russland, Weißrussland Ukraine und Türkei ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, da sonst kein Versicherungsschutz besteht. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete z.B. Syrien sind nicht erlaubt. Sollte das Fahrzeugs wegen eines Verkehrverstoßes oder geschlossener Grenzen eingezogen bzw. im Ausland verbleiben, haftet der Mieter für den kompletten Neupreis(aktueller Anschaffungspreis) des Fahrzeugs plus 200,00 € pro Miettag bis zum 31.10. des aktuellen Jahres. Zum Eigenschutz vor Diebstahl oder auch Einleitung von Gasen empfehlen wir die Gebiete 50 km um Lyon(Frankreich) und Südfrankreich komplett nur auf abgeschlossenen Campingplätzen zu übernachten. Das gilt auch für gewisse Gebiete in Italien (z.B. Neapel). Der Mieter ist selbst für die Rückführung(zur Adresse des Vermieters) des Fahrzeugs verantwortlich. Kosten für einen Rücktransport sind immer vom Mieter zu tragen.

9.Rückgabe des Mietgegenstandes

Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit allem gemietetem Zubehör an den Vermieter in dem Zustand zurückzugeben , der dem Zustand des Fahrzeuges bei Vertragsbeginn unter Berücksichtigung der vertragsgemäß normalen Abnutzung bis zum Vertragsablauf  entspricht. Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter den Vermieter gegenüber alle selbst verursachten Schäden anzuzeigen.

10. Haftung des Mieters

a. Der Mieter haftet bei Schäden nur für Reparaturkosten. Im Rahmen der Vollkasko mit 1000,- € * und der Teilkasko mit 500,- € je Schadensfall.  Ab dem zweiten Schaden müssen jeweils 1000,00 € Selbstbehalt nachgezahlt werden. Das heißt bei 3 Schäden sind 3000 € vom Mieter zu tragen.

b. Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch Alkohol - oder Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleich gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder breite und durch Rückwärtsfahren o. Einweiser verursacht worden sind. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll.

c. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zweck durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden ist.

d. Gleichzeitig haftet der Mieter für Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung und Einsatzausfall.

e. Reifenpannen und – Beschädigungen, sowie Maderbiss während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters. und auch die Kosten für verstopfte und verschmutzte Dieselfilter, die auf unreinen Kraftstoff zurückzuführen sind.

f. im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

11. Schäden im Außen- und Innenbereich

Wenn der Mieter einen Schaden(egal ob Innen oder Außen) verursacht muß der Vermieter immer innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Eine Nichtinformation wird immer mit 100,00 € zusätzlich geahndet. Verfügt der Mieter über Whatsapp oder E-Mail sind sofort(innerhalb 24 Stunden) mehrere Fotos an den Vermieter zu senden. Bei der Rückgabe ist es der Vermieter, der entscheidet welche Schäden zu einem Unfall gehören oder nicht. Der Vermieter entscheidet den Zusammenhang von Schäden auch wenn diese von einem Unfall her stammen. Hier ist die Maßregel was innerhalb 1 Sekunde entstanden ist wird als ein Schaden angesehen. Allerdings wird jede Seite des Fahrzeugs (links, rechts, vorn, hinten, oben, unten) immer mindestens als 2 Schäden gerechnet. Bei Fahrradträger, Markise, SAT-Anlage, Fenster, Türen, Klappen, usw. wird immer das komplette Neuteil plus Versandkosten, Einbau und Entsorgung gerechnet. Sollten Wände oder andere Teile die nicht sofort reparabel sind beschädigt sein wird immer ein Kostenvoranschlag eingeholt. Die Kosten hierfür und den Aufwand übernimmt der Mieter genauso wie Gutachterkosten zum strittigen Schaden.

12. Verhalten bei Unfallschäden

Bei Unfallschäden hat der Mieter  immer die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten und die Schuldfrage zu klären. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Dem Vermieter ist immer ein ausführlicher Bericht mit Skizze zu erstatten. Darin enthalten sein, muss immer Name und Anschrift der beteiligten Personen Fahrzeuge, Kennzeichen und eventuelle Zeugen. Bei Brand, Diebstahl und Wildschäden sind immer der Vermieter und die Polizei des Landes zu unterrichten. Hier muss vom Mieter Polizeistelle, Anschrift, Telefonnummer und Akten-/bzw. Tagebuchnummer dem Vermieter übermittelt werden.

13. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN für die KRAFTFAHRVERSICHERUNG wie folgt versichert: Als Selbstfahrervermietmobil mit 1000,-  Euro Selbstbehalt in der Vollkasko und mit 500,- Euro in der Teilkasko. Haftpflichtversicherung: Unbegrenzte Deckung. Für das Fahrzeug besteht ein Schutzbrief für z.B. Abschleppen von 100,00 €. Genaues erfragen Sie beim Vermieter.

14. Gerichtstand

auch für das Mahnverfahren ist immer das Amtsgericht Hann. Münden, bzw. Göttingen zuständig. Anschreiben von Rechtsanwälten werden beantwortet. Pro Schreiben/Brief werden wir einen Aufwand von 50,00 € dem Mieter in Rechnung stellen. Für Vororttermine, Alle Sachen pro Gerichtsfall werden wir dem Mieter 200,00 € in Rechnung stellen.

15. Zurückbehaltungsrecht

Ausdrücklich wird vereinbart, dass der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, das von Ihm gemietete Fahrzeug wegen irgendwelcher angeblichen Gegenansprüchen zurückzubehalten.

16. Übersichtsklausel und Teilunwirksamkeit

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließender Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtwirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.  

 

17. Schlussbestimmung und Abschlußwort

Der Mieter sollte das Fahrzeug sorgsam und Pfleglich behandeln, ganz so als ob es sein Eigentum wäre. Vorsichtiges und umsichtiges Fahren, besonders in der Nähe von Bäumen und umsichtiges Handeln mit dem Mietobjekt hat oberste Priorität. Der Mieter sollte sein ihm überlassenes Fahrzeug innen wie außen sauber halten und z.B. das Leeren der Toilettenkassette, das Nachtanken frühzeitig vornehmen. Auch das Unterfahren von  Brücken und Tunneln unter 3,00m Höhe ist zu unterlassen damit der Urlaub und die Rückgabe problemlos verläuft. Zum Beispiel beim Chausson Flash C514 beträgt die Fahrzeuhöhe 310 cm und beim Chausson 648 ist die Höhe 300 cm, deshalb ist hier das Unterfahren von  Brücken und Tunneln unter 3,40m Höhe  ist zu unterlassen.

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